Evaluation der sozialtherapeutischen Abteilungen der JVA Neuburg-Herrenwörth“

Projekt „Fachambulanzen für Gewaltstraftäter“

Projektbeschreibung

Ambulante Maßnahmen in der Betreuung von Gewaltstraftätern sind ein wesentlicher Baustein in der Kriminalprävention. Das gilt insesondere auch bei aus Haft entlassenen Gewaltstraftätern. Der Übergang von der Haft in die Phase nach der Entlassung stellt gerade für lang inhaftierte Straftäter eine besonders problematische Phase dar (Schmidt-Quernheim & Seifert, 2014). Nach Jahren des Freiheitsentzugs werden sie abrupt mit Problemen des täglichen Lebens konfrontiert, müssen sich am Arbeitsmarkt behaupten und Versuchungen wiederstehen, die einen Rückfall in die Kriminalität provozieren könnten. Eine engmaschige Begleitung über diese vulnerable Phase hinweg erscheint also indiziert, um die hohen Rückfallzahlen im ersten Jahr nach Entlassung zu reduzieren und die Reintegration der Straftäter in die Gesellschaft zu fördern (Jehle, Albrecht, Hohmann-Fricke & Tetal, 2013).

Dieser therapeutische Nachsorgebedarf kann von niedergelassenen Therapeuten oder der Bewährungshilfe nicht in Gänze aufgefangen werden (Stübner & Nedopil, 2009), sodass in den letzten Jahren psychotherapeutische Fachambulanzen für Straftäter ins Leben gerufen wurden. Die richten sich vor allem an verurteilte Straftäter mit einem moderaten bis hohen Rückfallrisiko, die im Rahmen einer Bewährungsauflage oder einer Führungsaufsicht gerichtlich angewiesen wurden, sich einer therapeutischen Behandlung zu unterziehen.

Nachdem die ambulante Sicherungsnachsorge für Maßregelvollzugspatienten bereits umfassend evaluiert und als erfolgversprechend eingestuft wurde (u.a. Butz, Mokros & Osterheider, 2013), erschien es sinnvoll, auch die Arbeit der psychotherapeutischen Fachambulanzen für Gewaltstraftäter in München, Würzburg und Nürnberg wissenschaftlich zu begleiten.

Ziel des Evaluationsprojektes ist die Nutzung, Umsetzung und Wirkung der Fachambulanz zu erfassen, dadurch den Erfolg der Behandlung zu quantifizieren und Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Dabei werden Charakteristika der Probanden, Aspekte des Behandlungsprogramms und Effekte der Behandlung erfasst. Auch die Zusammenarbeit der Ambulanzen mit anderen Institutionen, z.B. der Bewährungshilfe, wird im Rahmen der Evaluation analysiert.

Das Projekt ist auf eine Dauer von 5 Jahren ausgelegt und wird vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz finanziert.

Kontakt:

Dr. Martin Schmucker und Lena Carl, M.sc.

Literatur:

Butz, M., Mokros, A. & Osterheider, M. (2013). Ambulante Sicherungsnachsorge für Maßregelvollzugspatienten: Ergebnisse des zweiten bayerischen Modellprojekts. Psychiatrische Praxis, 40, 36–42. doi: 10.1055/s-0032-1327197.

Jehle, J.-M., Albrecht, H.-J., Hohmann-Fricke, S. & Tetal, C. (2013). Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen. Eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2007 bis 2010 und 2004 bis 2010. Mönchengladbach: Forum Verlag.

Schmidt-Quernheim, F. & Seifert, D. (2014). Evaluation der ambulanten Nachsorge forensischer Patienten (§ 63 StGB) in Nordrhein-Westfalen. Der Nervenarzt, 85, 1133–1143. doi: 10.1007/s00115-013-3932-3.

Stübner, S. & Nedopil, N. (2009). Ambulante Sicherungsnachsorge. Psychiatrische Praxis, 36, 317–319. doi: 10.1055/s-0029-1223336.

Weiterführende Links:

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Fachambulanz München

Fachambulanz Nürnberg

Fachambulanz Würzburg